Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist das "Sonderprivatrecht der Kaufleute". Es stellt neben dem allgemeinen Zivilrecht die Basis der wirtschaftsrechlichen Beratung der Kanzlei dar. Zum Handelsrecht gehören die Regelungen zu den besonderen Handelsgeschäfte, zu besonderen Vertretungsformen wie der Prokura und insbesondere zu den Vertriebsformen des Vertragshändlers oder des Handelsvertreters oder des Handelsmaklers.
Häufig sind Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erteilung eines Buchauszugs, zu dem Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Vertragsbeendigung oder auch zu vereinbarten Wettbewerbsverboten.
Wenn das Handelsrecht die wesentlichen Spielregeln der Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellt, beschreibt das Gesellschaftsrecht, wer mitspielt und wie die Mitspieler selbst funktionieren.
Die gesellschaftsrechtliche Beratung beginnt bei der Begleitung von StartUps bei der Rechtsformwahl. Bei der gesellschaftsrechtlichen Begleitung von Unternehmen steht häufig die Organisation der Gremien, Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung Aufsichtsrat, Beirat etc. auf dem Aufgabenzettel. Typische Aufgaben sind aber auch Veränderungen im Gesellschafterbestand und die Begleitung von Streitigkeiten im Gesellschafterkreis. Schließlich werden wir bei Umwandlungen und Unternehmenskäufen sowohl für Käufer oder Verkäufer als auch für das betroffene Unternehmen tätig.
Es entspricht unserer Überzeugung, dass neben den Rechtsformen des deutschen Rechts, insbesondere Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) auch die internationalen Rechtsformen in der Beratung Berücksichtigung finden müssen, da eine seriöse gesellschaftsrechtliche Beratung nur unter Einbeziehung aller in Betracht kommender Strukturalternativen möglich ist.