Begleitung

Von der Wiege bis zur Barre …

Gesellschaften jeder Rechtsform bestehen nicht aus Selbstzweck. Sie sind die Strukturen, in denen ganz individuelle Zwecke ihrer Gesellschafter umgesetzt werden. Je besser die Strukturen auf die Ziele ihrer Gesellschafter ausgerichtet sind, umso besser können sie die Erreichung dieser Ziele unterstützen.

Globalisierung, Digitalisierung, Dekarbonisierung, künstliche Intelligenz, demografischer Wandel und nicht zuletzt Pandemien und kriegerische Auseinandersetzungen sind nur plakative Stichworte, die verdeutlichen, dass wirtschaftliches Handeln nicht statisch sein kann. Dazu kommen Veränderungen in der Gesellschaft selbst. So wie wir mit unserem Handeln auf Veränderung im Großen wie im Kleinen reagieren, müssen wir auch die Strukturen in denen wir handeln, mitdenken und entsprechend anpassen.

Die Gegenstände gesellschaftsrechtlicher Begleitung und Beratung sind so vielschichtig wie die Dynamik im Wirtschaftsleben selbst. Mit eigener unternehmerischer Erfahrung und eigener Strategiekompetenz begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen des Unternehmens.

Geburtshilfe – Hierzu zählt die Wahl der die Ermittlung der Interessen der einzelnen Beteiligten,  die Analyse der geschäftsmodelbezogenen Risiken, die Analyse der Markterwartungen an die Unternehmensstruktur, die Wahl der richtigen Rechtsform (GbR, OHG, KG, – UG, GmbH, AG – PartG, Verein, Stiftung aber natürlich auch Mischformen GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG, GmbH & Co. KG a.A., KG a.A., sowie Überlegungen zur Einbettung in eine Holdingstruktur) und die Umsetzung in geeignete Regelwerke (Gesellschaftsvertrag, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsführeranstellungsvertrag)

Gesellschaften in Kinderschuhen – Hierunter fällt die Begleitung von Wachstumsprozessen, die Begleitung von Finanzierungen und die Organisation der gesellschaftsrechtlichen Gremien (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat, Beirat)

Gesellschaften in der Sturm- und Drangphase – In dieser Phase geht es um die Begleitung von Wachstumsprozessen, Veränderung im Gesellschafterbestand, Anpassung an Personalaufbau, eigene Investitionstätigkeiten, Umwandlung der Rechtsform durch Fusion (Verschmelzung), Auf- und Abspaltung, Entwicklung von Konzernstrukturen und Umsetzung von Betriebsaufspaltungen.

Gesellschaften in der Midlife-Crisis und zweiter Frühling – Gesellschaftsrechtliche Begleitung von Transformationsprozessen, Anteilskauf und -verkauf, Begleitung von Unternehmensübertragungen (Asset- oder Share-Deal), Entwicklung und Begleitung von Sanierungskonzepten.

Gesellschaften im Ruhestand und Lebensabend – Organisation und Strukturierung ruhender Gesellschaften, Abwicklung der operativen Geschäftstätigkeit sowie die Begleitung zur Beendigung von Gesellschaften durch Liquidation, Verschmelzung oder auch Insolvenz 

 

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