Transparenzregister

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – Ihr Ding? Sicherlich nicht!

Und dennoch sind Sie mit einem zentralen gesetzlichen Mittel zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konfrontiert: dem Transparenzregister.

Alle juristischen Personen (UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG etc.)  und eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG etc. und seit dem 01.01.2024 auch die GbR) sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigen für den Rechtsverkehr offen zu legen und den Inhalt aktuell zu halten. Eine neue Unternehmerpflicht, die nicht selten mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von bis zu 100.000,00 EUR. Auch wenn die Bußgelder in der Regel deutlich niedriger ausfallen – vermeidbarer Ärger! 

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Ermittlung der eintragungspflichtigen Informationen, bei der eigentlichen Eintragung und der fortlaufenden Aktualisierung. Unser „Team Transparenzregister“ wird in der Regel auf Basis eines Pauschalhonorars in Höhe von 189,00 EUR zzgl. MwSt. tätig. Die Eintragung verbundener Unternehmen erfolgt zu einem Honorar in Höhe von 139,00 EUR. Für die jährliche Aktualisierung berechnen wir 89,00 EUR zzgl. MwSt. Darin enthalten sind die Abfrage eintragungspflichtiger Änderungen im persönlichen Gespräch, die Umsetzung etwaiger Aktualisierungen und die Übermittlung aktueller Auszüge aus Transparenzregister, Handelsregister und eine aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages. Für Banken, Behörden und andere Vertragspartner haben unsere Mandanten so stets aktuelle Unterlagen zur Hand. 

Fragen Sie die Unterstützung durch unser „Team Transparenzregister“ gern via E-Mail oder telefonisch unter 0531 – 6149980 an. 

 

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

    Kanzlei Ossada

    Wendentorwall 2a
    38100 Braunschweig

    Telefon: 0531 6149980
    Telefax: 0531 61499811
    E-Mail: info@kanzlei-ossada.de